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Datum: 11.08.2026
Aktenzeichen: 27 Ca 446/25
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht aufgrund Befristungsvereinbarung mit Ablauf des 31.10.2025 geendet hat, sondern ab 01.11.2025 als unbefristetes Arbeitsverhältnis fortbesteht.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagtenseite auferlegt.
3. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 7.621,20.