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Öffnungszeiten Rechtsantragstelle - Kammern Stuttgart

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts in Stuttgart ist am Montag, 02.11.2026 und Dienstag, 03.11.2026 geschlossen.
Telefonisch können Sie uns an beiden Tagen erreichen, in dringenden Fällen und bei Fristablauf (z.B. Kündigung, Ausschlussfristen) rufen Sie uns bitte auf jeden Fall gleich an: 

Rufnummer: 07361/ 91 497 – 0  

Telefonzeiten: 9 Uhr - 12 Uhr und 13 Uhr bis 15.15 Uhr 

Montag - Freitag        8:00 Uhr bis 10:30 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit des Arbeitsgerichts:  

Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr bis 15:15 Uhr und

Freitag 9:00 Uhr bis 14:30 Uhr

Bei drohendem Fristablauf rufen Sie uns am besten umgehend an.  

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, die Unterstützung der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts in Anspruch zu nehmen: 

Insbesondere bei drohendem Fristablauf 

Ø  ohne Terminvereinbarung:      

Sie können persönlich ohne Voranmeldung zur Rechtsantragstelle kommen:
Montag - Freitag von 08:00 Uhr bis 10:30 Uhr.

Zur Vorbereitung des Termins können Sie uns gerne vorab anrufen. So können wir Sie ggf. schon auf Unterlagen hinweisen, die Sie zu dem Gespräch mitbringen sollten.

Ø  Videotermin:

Gerne können wir Sie bei der Erstellung einer Klage oder eines Antrags auch im Rahmen eines Videotermins unterstützen. Videotermine werden für Dienstag und Donnerstag zwischen 08:00 bis 11:00 Uhr vergeben, weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Ø  Vordrucke für Klagen

Für Kündigungsschutzklagen, Zahlungsklagen und Mahnanträge stehen auch Vordrucke zur Verfügung. Diese liegen im Eingangsbereich des Arbeitsgerichts aus oder sind hier aufrufbar. Beim Ausfüllen können Sie zur Vermeidung von Fehlern ebenfalls unsere telefonische Hilfe in Anspruch nehmen.

Sofern Sie eine Klage erheben wollen, achten Sie bitte darauf, dass häufig Klagefristen eingehalten werden müssen. So muss beispielsweise eine Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Zugang einer Kündigung erhoben werden.