Herzlich willkommen auf der Homepage der Justizvollzugsanstalt Adelsheim
Schriftverkehr der Gefangenen
Ab dem 01.01.2023 tritt folgende Regelung bei
eingehendem Schriftverkehr an die
(Jugend-)Strafgefangenen in Kraft:
- Schreiben von
Privatpersonen an (Jugend-)Strafgefangene und Untersuchungsgefangene ohne Beschränkungen des Postverkehrs nach § 119 StPO
werden nicht mehr im Original, sondern als Schwarzweiß-Kopie an den Gefangenen ausgegeben. Unauffällige und nach der Hausordnung
zulässige Beilagen werden mit der Kopie ausgegeben.
Eine Aushändigung der Originalunterlagen an die betreffenden Gefangenen erfolgt erst mit Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt
Adelsheim.
- Verteidigerpost sowie Schreiben von den in § 22 Abs. 3 JVollzGB IV genannten Stellen werden
durch Stanzen eines Loches gekennzeichnet, um einer missbräuchlichen Wiederverwendung vorzubeugen.
- Behördenpost wird, solange kein konkreter Verdacht des Missbrauchs im Einzelfall besteht,
gemäß den bestehenden Vorgaben an den betreffenden Gefangenen ausgegeben.
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Freie Stellen unter der Rubrik "Ausbildung und Beruf"
Informationen zu den Berufsbildern sowie weitere Stellenangebote im Justizvollzug finden Sie hier: www.justizvollzug-bw.de.
Informationen zum Datenschutz: Datenschutz
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Aktueller Hinweis auf Grund des
Coronavirus!!!
Besuch bei Gefangenen
Ab sofort wird von Besuchenden kein Immunisierungs- oder Testnachweis
mehr erhoben.
Der Fragebogen für Besuchende wird weiterhin verwendet.
Besuchenden wird empfohlen, während ihrer Anwesenheit in der JVA Adelsheim eine
medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) zu tragen.
Merkblatt
Strafhaft Merkblatt
Untersuchungshaft
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Wir wollen Ihnen mit unserem Internetauftritt einen Einblick in
unsere Anstalt und grundlegende Informationen über den Jugendstrafvollzug und unsere Arbeit geben.
Wir danken für Ihr Interesse.
Katja Fritsche
Anstaltsleiterin
