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Telefonate / Emails

Telefongespräche von außerhalb (eingehende Anrufe) können nicht angenommen werden.

Gefangene können auf ihre Kosten über eine Telefonanlage, deren Geräte auf den Fluren im Haftbereich installiert sind, telefonieren.
Für Angehörige besteht die Möglichkeit, die Anrufe über die Kommunikationsplattform CYOU entgegen zu nehmen, um von den angebotenen günstigen Tarifen zu profitieren.

Informationen hierzu finden Sie in der Infobroschüre für Angehörige.

Mit welchen Personen und Rufnummern Gefangene telefonisch Kontakt aufnehmen dürfen, bedarf der Zulassung der JVA, die nach Antrag des Gefangenen geprüft wird.
Es ist nicht möglich, Gefangene anzurufen bzw. zurückzurufen. Telefonate können unter bestimmten Voraussetzungen überwacht (mitgehört) werden.

In absolut dringenden Fällen lassen Sie sich von der Telefonzentrale (06291 / 28-0) mit einem zuständigen Bediensteten verbinden, der die weitere Entscheidung trifft.

Emails an Gefangene können nicht weitergeleitet werden und werden von der Justizvollzugsanstalt nicht beantwortet.

 

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