Alle wichtigen Informationen zur Außenstelle finden Sie hier.
Das ehemalige Mosbacher Gerichtsgefängnis nimmt bis zu 17 Freigänger aus dem Jugendvollzug auf. Auch bis zu vier erwachsene Kurzstrafengefangene, die im Rahmen der sofortigen Zulassung zum Freigang ihren Arbeitsplatz in räumlicher Nähe beibehalten, werden hier untergebracht.
Vor der Zulassung zum Freigang werden die Jugendstrafgefangenen i. d. R. in der Adelsheimer Hauptanstalt durch Lockerungen wie Ausgang,
Freistellung aus der Haft ("Urlaub") und Außenbeschäftigung auf ihre Zuverlässigkeit erprobt.
Als Freigänger zugelassene Insassen arbeiten bis zu neun Monaten vor ihrer absehbaren Entlassung zur Bewährung in verschiedenen
Firmen im näheren Raum. Sie sind reguläre Arbeitnehmer, die volles Arbeitsentgelt erhalten und zur Berufsausübung die
Vollzugsanstalt verlassen dürfen. Der Besuch von Gaststätten etc., Konsum von Alkohol sowie das Führen von KFZ ist
ihnen untersagt.
Mit ihrem Einkommen müssen sie sich selbst verpflegen, einen Haftkostenbeitrag von ca. 150,- € monatlich leisten und
ggfls. einen Verwendungsplan für Unterhaltsleistungen, Schuldentilgung und Ansparung von Entlassungsgeld erstellen.
Zur weiteren Verbesserung der Wiedereingliederungschancen wird bis zu sechs Tagen monatlich Entlassungsurlaub gewährt. Das Verhalten
und die Leistungen am Arbeitsplatz wie auch der Verlauf der Urlaube werden durch die Mitarbeiter der Außenstelle
überprüft.
Zur Betreuung sind drei Beschäftigte des Allgemeinen Vollzugsdienstes ganztägig im Einzeldienst und bedarfsentsprechend ein/e
Sozialarbeiter/in, ein/e Hauskonferenzleiter/in sowie ein/e ehrenamtliche/r Sportgruppenanleiter/in eingesetzt. Soweit gewünscht und
notwendig können auch die Fachdienste der Hauptanstalt herangezogen werden.
Das Gebäude steht mit dem angrenzenden Amts- und Landgericht auf dem Gelände eines 1808 aufgehobenen Franziskanerklosters. Es wurde 1848 als Gerichtsgefängnis errichtet. 1978 wurde es der Justizvollzugsanstalt Adelsheim als Außenstelle angegliedert. Bis 1985 diente es als Untersuchungshaftanstalt für erwachsene Untersuchungsgefangene, seit Februar 1985 wird es als Freigängerheim genutzt.
Außenstelle Mosbach
Hauptstr. 110
74821 Mosbach
Telefon (06261) 25 46
Telefax (06261) 89 38 60
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Der Bahnhof Mosbach liegt an der Bahnstrecke Heidelberg-Neckarelz-Würzburg. Vom Bahnhof aus sind es nur ca. 100 m in die
Innenstadt bzw. Fußgängerzone. Nach links geht man die Hauptstraße entlang, wo man nach ca. 5 Minuten (ca. 300 m nach Ende
der Fußgängerzone) rechts die Außenstelle der JVA, das Freigängerheim Mosbach, unmittelbar neben dem
Amtsgericht/Landgericht findet (Hauptstr. 110).
Anfahrt mit dem Kfz.:
Routenplaner
Adresse: Hauptstr. 110, 74821 Mosbach