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Bescheinigungen und Ausfertigungen

Informationen über Bescheinigungen und Ausfertigungen

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Eine Person hält Unterlagen in den Händen

Sämtliche Bescheinigungen wie Haftzeitbescheinigungen, Ausfertigungen der Entlasspapiere, Schulzeugnisse, Staplerscheine oder ähnliches können nur auf schriftliche Anfrage (Post, Fax) ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie:
Telefonische Anfragen hierzu können leider nicht beantwortet werden.