Jugendstrafgefangene haben gesetzlichen Anspruch auf monatlich 4 Stunden Besuch.
Wer kann besuchen?
Eltern, Geschwister, Großeltern, Ehefrau und eigene Kinder des Gefangenen, soweit dies aus hier vorliegenden Unterlagen hervorgeht,
sind ohne weitere Formalitäten besuchsberechtigt.
Andere Personen (Freundin, Freunde, fernere Verwandte) müssen von der zuständigen Hauskonferenz auf Antrag des Gefangenen
genehmigt worden sein.
Der Besuch durch Minderjährige, die nicht Angehörige sind, bedarf der schriftlichen Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Personen unter 14 Jahren werden nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zugelassen.
Wie viele Personen pro Besuch?
Pro Besuch sind maximal 3 Personen (einschließlich Kinder) zugelassen. Ein Besuch bei mehreren Gefangenen ist nur in
Ausnahmefällen nach Zustimmung der Anstaltsleitung zulässig.
Ausweispflicht
Der Zutritt für Besucher*innen ab 12. Jahren ist nur mit gültigem Personalausweis oder Reisepass möglich.
Mobiltelefone und Fotoapparate sind verboten!
Telefonische Besuchsvereinbarung Strafhaft
Besuche sind nur mit zuvor vereinbartem Termin möglich. Die Zeiten für die Besuchsanmeldung finden Sie im Merkblatt für die
Strafhaft.
Vor arbeitsfreien Tagen sind Besuchsanmeldungen nur vormittags möglich. An Feiertagen und zu anderen Zeiten als angegeben ist das
Telefon nicht besetzt.
Besuchszeiten der Strafhaft
Die Besuchszeiten in der Strafhaft finden Sie im Merkblatt für die Strafhaft
Der Besuch ist zu den angegebenen Endzeiten in jedem Fall beendet, auch dann wenn er bis dahin insgesamt kürzer als die zulässige Besuchszeit gewesen ist.
Aufteilung der monatlichen Besuche
Von den 4 monatlich zur Verfügung stehenden Besuchsstunden können maximal 2 Stunden an Wochenenden oder Feiertagen beansprucht
werden.
Junge Untersuchungsgefangene haben gesetzlichen Anspruch auf monatlich 4 Stunden Besuch.
Wer darf besuchen?
Falls keine besonderen Anordnungen des Gerichts bzw. der Staatsanwaltschaft vorliegen ist der Besuchsverkehr wie bei der Jugendstrafhaft
geregelt.
Im Falle gerichtlich angeordneter optischer und akustischer Besuchsüberwachung ist zunächst eine Besuchsgenehmigung des
zuständigen Gerichts oder der Staatsanwaltschaft notwendig.
Telefonische Besuchsvereinbarung Untersuchungshaft
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Untersuchungshaft.
Wie viele Personen pro Besuch?
Pro Besuch sind maximal 3 Personen (einschließlich Kinder) zugelassen.
Ausweispflicht
Der Zutritt für Besucher*innen ab 12 Jahren ist nur mit gültigem Personalausweis oder Reisepass sowie der Besuchsgenehmigung der
Staatsanwaltschaft oder des Gerichts möglich. Mobiltelefone und Fotoapparate sind verboten.
Besuchstermine der Untersuchungshaft
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Untersuchungshaft.
Einlass 15 Minuten vor dem vereinbartem Termin.
An Werktagen stehen von 08:00 Uhr - 11:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 15:30 Uhr offene Sprechzeiten für Behörden und Verteidiger*innen zur Verfügung. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, allerdings sollte am Vortag unter der Telefonnummer: 06291 / 28 - 126 die Anwesenheit bzw. Verfügbarkeit des Inhaftierten abgeklärt werden.
Strafhaft
Statt oder neben Präsenzbesuchen können auch Webex-Telefonate im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten
beantragt werden.
Die Dauer eines Webex-Telefonat beträgt 15 Min.
Werktags:
1. Webex-Telefonat: 16:45 Uhr bis 17:15 Uhr
2. Webex-Telefonat: 18:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Sa./So./Feiertag:
1. Webex-Telefonat: 09:00 Uhr bis 09:30 Uhr
2. Webex-Telefonat: 10:45 Uhr bis 11:15 Uhr
3. Webex-Telefonat: 13:15 Uhr bis 13:45 Uhr
4. Webex-Telefonat: 15:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Untersuchungshaft
Statt oder neben Präsenzbesuchen können auch Webex-Gespräche im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten
beantragt werden, sofern das zuständige Haftgericht bzw. die Staatsanwaltschaft eine schriftliche Webex-Erlaubnis erteilt hat. Diese
muss der JVA Adelsheim im Original vorliegen, bevor ein Termin ausgemacht werden kann.
Die Dauer eines Webex-Telefonats beträgt 15 Min.
Werktags:
1. Webex-Telefonat: 16:45 Uhr bis 17:15 Uhr
2. Webex-Telefonat: 18:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Webex-Gespräche werden von Anstaltsbedienteten optisch und akustisch überwacht. Die Unterhaltung muss entweder in Deutsch oder im Beisein eines amtlichen Dolmetschers erfolgen.
Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung dürfen beim Besuch keinerlei Gegenstände, insbesondere Nahrungsmittel übergeben werden.
Nach Besuchsausgängen dürfen grundsätzlich keine Gegenstände mit in die Anstalt gebracht werden.
Bei Besuchen dürfen genehmigte und mit einer Paketmarke versehene Pakete bei der Besuchsabteilung abgegeben werden. Die Pakete müssen ordnungsgemäß verpackt und verschlossen und mit vollständiger Empfänger- und Absenderadresse versehen sein. Die maximale Größe für Pakete beträgt 60cm x 40cm x 35cm.
Bei Bedarf können auch 2 Pakete gepackt werden um die Maße einzuhalten. Pakete, die diesen Vorgaben nicht entsprechen werden nicht angenommen!
Bei Überweisungen zugunsten des Gefangenen muss die "01" als Anstaltskennung der JVA Adelsheim sowie Name, Geburtsdatum und Zweck (z.B. Sondergeld 1) im Verwendungszweck des Überweisungsträgers angegeben sein. Die Bankverbindung lautet:
Baden- Württembergische Bank
IBAN: DE25600501010004552107
BIC-SWIFT-Code: SOLADEST600
01, Name, Vorname, Geburtsdatum, Zweck
Bargeldeinzahlungen zugunsten des Gefangenen anlässlich des Besuchs sind ausnahmslos nicht möglich. Anderweitig übermitteltes Bargeld, etwa in Briefen oder Kuverts im Briefkasten der Besuchsabteilung wird dem Gefangenen nicht zur Verwendung gutgeschrieben sondern auf dessen Eigengeldkonto gebucht.
Bitte halten Sie die aufgelisteten Bestimmungen genau ein. Dadurch wird ein ungestörter und für alle Beteiligten angenehmer Besuch ermöglicht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Besuchsabteilung sind bei weiteren Rückfragen gerne bereit Ihnen Auskunft zu erteilen.
Strafhaft
Montag bis Freitag von 07:00 bis 08:00 Uhr
Montag bis Donnerstag von 20:15 bis 21:15 Uhr
Tel: 06291/28 226
Untersuchungshaft
Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 10:30 Uhr
Samstag von 10:30 bis 12:00 Uhr
Tel: 06291/28 310
Das Telefon ist zu anderen Zeiten nicht besetzt.