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Intern gelockerter Vollzug

In den Hafthäusern G1 und G2 gibt es einen intern gelockerten Vollzug, d. h. in diesen Häusern können sich die Gefangenen bis zum Beginn der Nachtruhe frei bewegen. Eine Verlegung in ein gelockertes Hafthaus erfolgt nach Bewährung im geschlossenen Regelvollzug oder nach besonderer Prüfung durch die Zugangskommission direkt aus der Zugangsabteilung.

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