Weitere Informationen

Informationen für Medienvertreter

Wir begrüßen Ihr Interesse am Justizvollzug in Baden-Württemberg

Lesezeit:
  • Teilen

Nachfolgend einige Hinweise für Sie, wie in Baden-Württemberg der Besuch in Justizvollzugsanstalten durch Medienvertreter*innen (Presse, Hörfunk, Film und Fernsehen) geregelt ist:

Über Besuche von Medienvertretern*innen in der Justizvollzugsanstalt allgemein und bei einzelnen Gefangenen (außer Untersuchungsgefangenen) entscheidet die Anstaltsleiterin. Die Zulassung eines solchen Besuchs durch die Anstaltsleiterin bedarf gemäß VV Nr. 3 zu § 19 JVollzGB I der Zustimmung des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg.
Der Besuch bei einzelnen Gefangenen wird gemäß VV Nr. 4 zu § 19 JVollzGB I untersagt, wenn die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährdet würde oder wenn zu befürchten ist, dass ein schädlicher Einfluss auf den Gefangenen ausgeübt würde.

Zu dieser Befürchtung besteht regelmäßig Anlass, wenn:

  • die Straftaten oder das persönliche Lebensschicksal des Gefangenen ohne Wahrung seiner Anonymität in breiter Öffentlichkeit erörtert werden sollen oder
  • die Straftaten verharmlost werden sollen oder
  • der Gefangene zum Gegenstand der Sensationslust oder Neugier gemacht werden könnte.

Ansprechpartner: 
Presse- und Öffentlichkeit: 
Regierungsrat Dirk Schwenk
poststelle@jvaadelsheim.justiz.bwl.de

Führungen: 
Herr Dr. Stelly, Tel: 06291/28-216
poststelle@jvaadelsheim.justiz.bwl.de