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Hinweise für Selbststeller

 

Wenn Sie kein Geld haben, um die Reise zu der zuständigen Justizvollzugsanstalt zu bezahlen, können Sie sich auch bei der nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt melden. Diese wird sodann veranlassen, dass Sie in die zuständige Anstalt verlegt werden. In Justizvollzugsanstalten dürfen nur Sachen mitgebracht werden, die Sie während der Strafzeit und für die Entlassung benötigen. Es ist daher notwendig, dass Sie rechtzeitig vor Strafantritt Vorsorge für den Verbleib Ihrer sonstigen Habe treffen.

 

Mitbringen können Sie insbesondere:

Bargeld i.H.v. max. 90,- € (dürfen für den Zugangseinkauf verwendet werden), Brillen, erforderliche orthopädische oder ähnliche Hilfsmittel (Prothesen, Stützstock u. dergl.), Bleistifte und Kugelschreiber in angemessenem Umfang, Lichtbilder nahe stehender Personen, max. 5 Bücher zur Fortbildung/Freizeitbeschäftigung, Zahnbürste (keine elektrische) sowie Kamm. Wertgegenstände: Armband i. H. v. max. 25,- €  und Ehering. 

Alle übrigen Toilettenartikel sowie Nassrasierer und erforderlichenfalls Briefpapier werden von der Anstalt zur Verfügung gestellt oder durch ihre Vermittlung im Rahmen der geltenden Bestimmungen aus dem mitgebrachten Bargeld beschafft.

 

Nicht mitgebracht werden dürfen insbesondere:

Radios, Elektrorasierer, elektronische Zahnbürsten, Haar- und Bartschneider, Rauchwaren, Mobiltelefone (Handys), Fotoapparate, Nahrungs- u. Genussmittel, Alkohol und andere berauschende Mittel in jeder Form, Arzneimittel, es sei denn, es handelt sich nachweislich um ärztlich verordnete Medikamente, Zeitungen und Zeitschriften, Waffen, Stöcke, Streichhölzer, Spraydosen, Flaschen, Tuben, Cremes und Seifen aller Art, Werkzeuge, Fernsehgeräte, große Gepäckstücke, Fahrräder und Kraftfahrzeuge.



Bitte beachten Sie:
Sachen, die nicht mitgebracht werden dürfen, werden Ihnen abgenommen und auf Ihre Kosten aus der Anstalt entfernt, wenn die Aufbewahrung nach Art und Umfang nicht möglich ist.



Zugelassene Privatkleidung:

- 2 Hosen

- 1 Jacke

- 8 Paar Socken

- 8 Unterhosen

- 1 Gürtel

- 12 Oberteile

- 3 Paar Schuhe (mind. 1 Paar Sportschuhe)

- 1 Paar Hausschuhe

- 1 Paar Badeschuhe

- 2 Körperhandtücher (max. 100 x 40 cm)

- 2 Handtücher (max. 140 x 70 cm)

- 2 Geschirrtücher

- 2 Trainingsanzüge

- 2 Sporthosen (kurz)

- 3 Waschlappen

- 1 Mütze

- 1 Paar Handschuhe

- 1 Satz Bettwäsche (Bettlaken, Kissen- und Deckenbezug)



Bitte beachten Sie:
Schuhe mit extra dicken Sohlen, Gürtel mit Nieten und übergroßen Schnallen, Tarnfleckkleidung, Kleidung mit Abbildungen von Drogen, Waffen, Alkohol und Nationalflaggen werden nicht ausgehändigt!



Überzählige oder nicht erlaubte Gegenstände und Kleidungsstücke werden auf Kosten des Insassen nach Hause geschickt.

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