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Zuständigkeit der Hauptanstalt:

 

Als zentrale Jugendvollzugsanstalt des Landes ist die JVA Adelsheim für die Aufnahme sämtlicher zu Jugendstrafe verurteilten männlichen Jugendlichen (14 - 17 Jahre) und Heranwachsenden (18 – 20) Jahre zuständig.

  

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