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I.
Vollzug der Jugendstrafe =
Erziehung
und Betreuung
Die Justizvollzugsanstalt
Adelsheim wurde 1974 als zentrale Jugendvollzugsanstalt
Baden-Württembergs in Betrieb genommen.
Im Justizvollzugsgesetzbuch Buch
4 für Baden-Württemberg ist im § 1 die
Erziehung der jungen Gefangenen als erster Grundsatz
festgehalten.
Die jungen Gefangenen sollen dazu
erzogen werden, in sozialer Verantwortung, ein Leben ohne
Straftaten zu führen.
II. Untersuchungshaft
In der Untersuchungshaftabteilung werden die jungen Untersuchungsgefangenen (<21 Jahre) aus den Landgerichtsbezirken Heidelberg, Mannheim und Mosbach untergebracht.
Die Untersuchungshaft, die bei jungen Gefangen erzieherisch ausgestaltet sein muss, soll die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens gewährleisten bzw. der Vermeidung weiterer Straftaten dienen.