Suchfunktion
Geschlossener Vollzug
In den Hafthäusern E2 und E3 erfolgt die Unterbringung nach den Regeln des geschlossenen Vollzugs: d. h. abgesehen von den etwa 1,5 Stunden „offene“ Freizeit jeden zweiten Tag und den angeleiteten Gruppenangeboten – sind die Jugendstrafgefangenen in der Zeit, in der sie im Hafthaus sind, in ihren Zellen eingeschlossen.