Suchfunktion

„just community“ im Haus G3

Seit 1994 existiert in einem Haus des intern gelockerten Vollzugs der JVA Adelsheim eine so genannte „demokratische Gemeinschaft“ („just community“) mit 15 Haftplätzen. Die im Haus untergebrachten Gefangenen vereinbaren zusammen mit den dort tätigen hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Regeln, in denen klärungsbedüftige und strittige Fragen des Zusammenlebens für alle Beteiligten verbindlich geklärt werden. Die jungen Gefangenen sind in Mehrbettzimmern untergebracht und können sich im Haus frei bewegen. Tagsüber ist auch der (unüberwachte) Aufenthalt im Freien vor dem Haus möglich. Voraussetzung für eine Aufnahme in die G3-Gemeinschaft ist, dass der junge Gefangene bereits „gelockert“ ist oder einer zeitnahen Lockerung nichts entgegensteht und er die Anstalt zumindest in Form des Begleitausgangs verlassen darf. Zu den Privilegien der G3-Bewohner gehört auch einmal im Monat ein Einkauf außerhalb der Anstalt. Erfüllt ein junger Gefangener die Formalkriterien für eine Aufnahme ins G3, kann er sich dort bewerben. Über die Aufnahme eines neuen Mitbewohners entscheidet die Hausgemeinschaft in der Vollversammlung.

Fußleiste